Nutzungsvereinbarung für Bild und Film
Präambel
Vorliegende Vereinbarung regelt die Nutzung von Bild-/Filmmaterial der von Teilnehmenden (nachfolgend Nutzungsgeber genannt), durch die trauringmanufaktur Birte Schumacher (nachfolgend Nutzungsnehmer genannt).
1. Nutzungsart
Der Nutzungsgeber räumt dem Nutzungsnehmer ein nicht-exklusives, übertragbares und unterlizensierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet die zweckgebundene Verwendung des überlassenen Bild-/Filmmaterial des Nutzungsgebers im Rahmen der jeweilgen Aktion bzw. für den Zweck, für die der Nutzungsgeber das Material zur Verfügung gestellt hat.
Das Nutzungsrecht an dem Bild-/Textmaterial wird ohne Autorenhinweis eingeräumt.
Der Nutzungsnehmer ist berechtigt, das Material oder Bearbeitungen des Materials auf der Plattform TikTok (TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland) und Meta Platforms Inc. (Menlo Park, Kalifornien, Vereinigte Staaten) zu veröffentlichen. Der Nutzungsgeber übermittelt das bereitgestellte Bild-/Fimmaterial insbesodere zu diesem Zweck.
Das Nutzungsrecht wird unwiderruflich eingeräumt.
2. Zusicherung und Haftung
Durch das Überlassen des Bild-/Textmaterials sichert der Nutzungsgeber dem Nutzungsnehmer zu, dass er berechtigt ist, sämtliche Rechte, die nach dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumt werden sollen, zu erteilen und dass er noch keine Rechte oder Lizenzen an dem Bild- und Textmaterial eingeräumt hat, die der vorliegenden Vereinbarung entgegenstehen könnten.
Der Nutzungsgeber haftet dem Nutzungsnehmer gegenüber nicht für Ansprüche Dritter, die diese aufgrund von möglichen Rechtsverletzungen, insbesondere bei Verletzung von Marken- oder Geschmacksmusterverletzungen, gegenüber dem Nutzungsnehmer geltend machen.
3. Bearbeitungsrecht
Das Bildmaterial darf vom Nutzungsnehmer unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethode in Farbe, Größe und Wahl eines Ausschnitts bearbeitet werden. Insbesondere ist der Nutzungsnehmer auch berechtigt, das Bilmaterial in eigene Werke einfliessen zu lassen.
4. Zustimmung
Durch die Bereitstellung des Bild-/Filmmaterials durch den Upload mittels des vorliegenden Formulars stimmt der Nutzungsgeber der vorliegenden Nutzungsvereinbarung ausdrücklich zu.